Mietvertrag

Vermieter:  

Mediatech Consulting
(Einzelunternehmen)

Inh. Stefan Rötzel
Homburger Str. 21a
51588 Nümbrecht

Tel: 02293/9074-333
Fax: 02293/9074-334

Mieter:

Hier werden deine Angaben Stehen

1. Mietgegenstände:

Hier wird deine Auswahl stehen

2. Mietzeitraum

Übernahme: Datum des Abholtages

Rückgabe: Datum der Geplanten Rückgabe

3. Kosten:

Hier werden die Kosten Stehen
Kaution: Hier dir die die Kautionshöhe Angezeigt

Miet-, Verbrauchs- u. Verschleißkosten sind dem beigefügten Flyer zu entnehmen.

Alle Preise sind Netto.

Jede
angefangene Stunde, Tag bzw. Woche werden entsprechend berechnet. Bezahlung erfolgt bei Rückgabe.

Wenn
jedoch die Mietzeiten mehr als 2 Wochen sein werden, ist die voraussichtliche Mietzeitspanne auch im voraus
zu hinterlegen.

Beschädigungen bzw. Defekte werden Situationsbedingt abgerechnet.
Optional Anliefern u. Abholen ………………€

4. Zahlungsverzug:

a.) Ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 10 Kalendertage im Verzug, so ist der Ver- mieter berechtigt die Mietgegenstände auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu den Mietgegenstände zu er- möglichen hat, abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen, ohne diesen vorliegenden Vertrag fristlos kündigen zu müssen.
b.) Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben bestehen, soweit sie nicht durch die
Abholung gegenstandslos geworden sind; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er nach Abzug
der Kosten, die durch die Rückholung und weitere Verfügung entstanden sind, durch anderweitige Verwendung der Mietgegenstände innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer, insbesondere durch Neuvermietung, erworben
hat oder zu erwerben böswillig unterlässt.
c.) Die sonstigen Rechte des Vermieters, im Falle des Zahlungsverzuges des Mieters bleiben unberührt.

5. Beschaffenheit der Mietgegenstände und Mängelanzeigen

a.) Der Vermieter hat die Mietgegenstände im betriebs- und vertragsmäßigen Zustand zur Verfügung zu stellen
b.) Äußerlich sichtbare Mängel müssen unverzüglich gerügt werden.
c.) Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während der Mietzeit ein Mangel, so muss der Mieter unverzüglich nach Feststellung des Mangels dem Vermieter hiervon Anzeige machen. Mängelanzeigen sind schriftlich oder
per Email zu erstatten.
d.) Die Kosten der Behebung von Mängeln im Falle eines nicht vertragsmäßigen Zustandes, trägt der Vermieter.
e.) Der Zustand der Mietgegenstände bei Übergabe an den Mieter wird wie folgt dokumentiert:
Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt ohne Beschädigung: Ja  Nein 

6. Besondere Pflichten des Mieters:

a.) Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Über- anspruchung zu schützen, die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sorgfältig zu beachten und nur geeignete Personen und Schutzkleidung einzusetzen. Weiter obliegt es dem Mieter sich bei seinem Personal zu versichern, dass der Umgang mit dem angemieteten Gegenständen bekannt ist und unter
Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt wird.
b.) Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für die Reparaturen oder den Verlust z.B. durch Diebstahl zu tragen,
die auf Grund seines Verschuldens zur Betriebsbereitschaft der Mietgegenstände der Mietzeit notwendig
werden. Dies gilt einschließlich für Ersatzteile. Die Kosten für Reparaturen in Folge normaler Abnutzung gehen zu Lasten des Vermieters. Sämtliche Reparaturen, auch die vom Mieter zu tragenden, führt der Vermieter
durch bzw. beauftragt eine Firma damit. 1/2
c.) Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des Vermieters,
Veränderungen der Mietgegenstände vorzunehmen, sowie Kennzeichnungen zu entfernen.
d.) Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte der Mietgegenstände einräumen (z.B. Miete, Leih), noch
Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
e.) Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an den Mietgegenständen
geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftliche Anzeige zu erstatten
und den Dritten hiervon schriftlich zu benachrichtigen.
f.) Bei Verbindung der Mietgegenstände ins Ausland hat der Mieter sicherzustellen, dass die Rechte des Ver- mieters unter diesem Vertrag auch nach der ausländischen Rechtsverordnung entsprechend gelten und in einer
Form durchgesetzt werden können, die den Rechten des Vermieters hinsichtlich dieses Vertrages entspricht. Der Vermieter verpflichtet sich, alle hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben.

7. Haftung, Gefahrenverteilung und Versicherung

a.) Die vermieteten Gegenstände sind vom Vermieter nicht versichert. Ausgenommen gesetzlich Verpflichtende
Produkte (z.B. Anhänger). Alle vorsätzlich beigefügten Schäden sind vom Mieter vollständig, inkl.
Ausfallentschädigungen, zu tragen.
b.) Tritt ein Schadensfall ein, so hat der Mieter den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen,
unter Angabe des Zeitpunktes und der Ursache, sowie Ausmaß der Beschädigung. Ferner hat der Mieter bei
einem Unfall stets die Verpflichtung, Erstehilfemaßnahmen einzuleiten. Entstehen Schäden außerhalb der
Mietgeräte, ist der Mieter in der Beweispflicht, dass diese durch ein defekt am Mietobjekt entstanden sind.
c.) Im Falle eines eintretenden Totalverlustes, für den der Mieter das Risiko trägt, hat dieser eine Barentschä- digung, in Höhe des Zeitwertes der Mietgegenstände, zu leisten. Einigen sich die Parteien nicht über die Höhe
des Zeitwertes zum Zeitpunkt des Verlustes, ist dieser durch einen Sachverständigen, mit Kostenübernahme vom Mieter, festzulegen. Bei Totalverlust endet die Mietzahlung mit dem Tag des Schadenereignisses. Der
Vermieter hat bis zum Eingang der Barentschädigung Anspruch auf Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweili- gen Basiszinssatz gem. §274 BGB. Ist kein Totalschaden eingetreten, so hat der Mieter alle notwendigen
Kosten für die Instandsetzung zu tragen. Die Zeit bis zur Beendigung der Instandsetzungsarbeiten gilt als
Stillliegezeit.
d.) Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter bei Haftungsansprüchen Dritter, in der der Mieter oder in
seinem Auftrag Dritter, die Mietgegenstände in seiner / ihrer Verfügungsgewalt hatten, freizustellen.
e.) Im Übrigen gelten für die Schadensersatzhaftung der Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, die ge- setzlichen Vorschriften.

8. Kündigung:

Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von der oben vereinbarten Mietzeitraum- regelung unberührt.

9. Rückgabe:

Der Mieter ist verpflichtet, alle Mietgegenstände / Zubehörteile im gereinigtem Zustand am Geschäftssitz des
Vermieters zurückzugeben. Alle Mietgegenstände haben darüber hinaus bei Rückgabe in dem Zustand zu sein,
der dem Vermietungszustand, unter Berücksichtigung der durch den vertragsmäßigen Mietgebrauch entstandenen Wertminderung und unter Beachtung der besonderen Pflichten des Mieters und seiner Haftung,
entspricht. Verschwiegene Mängel werden nachträglich in Rechnung gestellt. Im Falle einer verspäteten
Rückgabe wird für jeden angebrochenen Mietzeitraum ein Mietzins, in Höhe der auf der oben genannten HP
genannten Mietsatzes pro Mietgerät, erhoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

10. Schlussbestimmungen:

a.) Nebenabreden, sowie Änderungen und Ergänzungen, der in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen
haben schriftlich zu erfolgen, einschließlich der Änderungen der vorliegenden Schriftlichkeitsklausel.
b.) Soweit in dem vorliegenden Vertrag nichts abweichendes geregelt ist, gilt das Gesetz. c.) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des
Vertrages nicht berührt.
d.) Erfüllungsort und Gerichtsstand bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorgaben. e.) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Datum und Unterschrift